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LG Berlin, 30.11.2012 - 63 S 144/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Erläuterung für Erhöhung der Einzelmiete erforderlich
- mietrechtsiegen.de
Mieterhöhung preisgebundener Wohnraum - Anforderungen an Begründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 15.03.2012 - 106 C 314/11
- LG Berlin, 30.11.2012 - 63 S 144/12
- BGH, 04.12.2013 - VIII ZR 32/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- AG Berlin-Schöneberg, 15.03.2012 - 106 C 314/11
Ansatz einer Verzögerungsgebühr: Klageänderung oder Widerklage kurz vor dem …
Auszug aus LG Berlin, 30.11.2012 - 63 S 144/12
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. März 2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schöneberg - 106 C 314/11 - abgeändert und neu gefasst:. - LG Berlin, 25.09.2012 - 63 S 59/12
Preisgebundener Wohnraum: Mieterhöhung ist zu erläutern!
Auszug aus LG Berlin, 30.11.2012 - 63 S 144/12
Soweit die Kammer im Verfahren 63 S 59/12 (GE 2012, 1496) anders entschieden hat, hält sie hieran nicht fest. - LG Hanau, 21.07.1987 - 2 S 131/87
Auszug aus LG Berlin, 30.11.2012 - 63 S 144/12
Soweit vom Landgericht Hanau (Urteil vom 21. Juli 1987 - 2 S 131/87, ZMR 1987, 470) und vom Landgericht Hildesheim (Urteil vom 28. März 1985 - 1 S 206/84, WuM 1985, 184) die Auffassung vertreten worden ist, dass die Einzelmiete auch im Rahmen einer Mieterhöhung zu erläutern ist, betraf dies - soweit aus dem Sachverhalt ersichtlich - nicht die Bildung der Einzelmiete als solche, sondern das nicht erkennbare Verhältnis zwischen Durchschnitts- und Einzelmiete, sodass die tatsächliche Erhöhung nicht anhand der vorgenommenen Erläuterung und Berechnung nachzuvollziehen war. - LG Hildesheim, 28.03.1985 - 1 S 206/84
Auszug aus LG Berlin, 30.11.2012 - 63 S 144/12
Soweit vom Landgericht Hanau (Urteil vom 21. Juli 1987 - 2 S 131/87, ZMR 1987, 470) und vom Landgericht Hildesheim (Urteil vom 28. März 1985 - 1 S 206/84, WuM 1985, 184) die Auffassung vertreten worden ist, dass die Einzelmiete auch im Rahmen einer Mieterhöhung zu erläutern ist, betraf dies - soweit aus dem Sachverhalt ersichtlich - nicht die Bildung der Einzelmiete als solche, sondern das nicht erkennbare Verhältnis zwischen Durchschnitts- und Einzelmiete, sodass die tatsächliche Erhöhung nicht anhand der vorgenommenen Erläuterung und Berechnung nachzuvollziehen war.
- AG Berlin-Schöneberg, 09.02.2016 - 18 C 108/15
Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Mieterhöhung
Deshalb sind keine Angaben zu fordern, soweit der Mieter diese bereits kennt, diese ihm keinen Erkenntnisvorsprung bieten oder sich eben überhaupt nicht auswirken (LG Berlin, Urteil vom 30. November 2012 - 63 S 144/12 -, GE -, 269).